Gemäß der Stiftungs-Satzung dient es „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken durch Förderung der Altersfürsorge, Pflege und Unterstützung bedürftiger Personen“ unabhängig von ihrem Bekenntnis zu einer bestimmten Religion.
Auch heute hat diese Aussage ihre Wertigkeit. So kann jeder Aufnahme finden, der Unterkunft, Betreuung, Pflege und Verpflegung im Alter bedarf.